13.11.2025 Sport und Ehrenamt — Ausschuss — hib 619/2025

DOSB kritisiert Referentenentwurf für Sportfördergesetz

Berlin: (hib/HAU) Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hält das als Referentenentwurf vorliegende Sportfördergesetz in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. Das machte der DOSB-Vorstand Leistungssport, Olaf Tabor, am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Im Vergleich zu dem vor einem Jahr von der Ampel-Koalition vorgelegten, nach dem Koalitions-Aus aber nicht mehr verabschiedeten Gesetzentwurf stelle der Referentenentwurf der schwarz-roten Koalition einen Rückschritt dar, sagte er. Als Hauptkritikpunkt führte Tabor eine „Kompetenzverschiebung“ in der geplanten Spitzensport-Agentur „hin zum Stiftungsrat, weg vom Sportfachbeirat“ an. Zudem sieht er künftig die Autonomie des Sportes als gefährdet an, da die „Verbandsautonomie“ aus dem Entwurf verschwunden sei.

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), hatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von einem Paradigmenwechsel gesprochen. Die Vergangenheit habe gezeigt, das punktuelle Änderungen im bestehenden System nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten. Auch reiche offenkundig eine Erhöhung der Bundesmittel nicht aus, um den Spitzensport wieder erfolgreicher zu machen. „Seit 2017 haben wir die Sportfördermittel fast verdoppelt, ohne dass wir damit unseren Zielen spürbar nähergekommen wären“, sagte Schenderlein. Daher brauche es eine echte Neuaufstellung der Spitzensportförderung.

Ziel der Neuregelung sei die Schaffung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur, sagte die Staatsministerin. Dafür sei es wichtig, „dass sich Verwaltung und Sport bei der Förderung ein Stück zurücknehmen“. Die Gründe für eine Externalisierung lägen auf der Hand, befand sie. Andere Sportnationen seien diesen Weg gegangen und inzwischen „an uns vorbeigezogen“. Förderentscheidungen müssten künftig unabhängiger von Partikularinteressen des Sports und der Politik werden, forderte sie. Außerdem müsse Steuerung und Förderung in einer Hand liegen.

Schenderlein betonte die Wichtigkeit eines „starken und unabhängigen Vorstands“ der Spitzensport-Agentur. Dieser müsse die Förderentscheidungen treffen und das Tagesgeschäft übernehmen. Um schlagkräftig und unabhängig reagieren zu können, brauche der Vorstand daher „ausreichend Beinfreiheit“. Die Kompetenzen des Stiftungsrates müssten daher auf das notwendige Maß begrenzt werden. Er sei nicht zuständig für Förderentscheidungen. „Das ist alleinige Sache des Vorstandes“, betonte Schenderlein. In sportfachlichen Angelegenheiten solle sich der Vorstand vom Sportfachbeirat beraten lassen. „Hier soll die geballte Sportfachlichkeit vertreten sein“, sagte die Staatsministerin. Im Gesetz würden obligatorische Konsultationsverfahren verankert.

Ganz ohne die Mitbestimmung des Bundes als alleinigem Geldgeber werde es aber nicht gehen, sagte sie. Bei Förderkonzepten etwa müsse der Bund ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht haben. Das Bundeskanzleramt werde künftig aber nicht mehr über einzelne Förderungen entscheiden, machte Schenderlein deutlich. Das sei Aufgabe des Vorstandes, wiederholte sie.

Die Spitzensport-Agentur werde auch eine klaren Handlungsauftrag bekommen, kündigte sie an. „Spitzensport muss Spitzenleistungen zum Ziel haben.“ Es brauche Mut für ein deutliches Bekenntnis zu Leistung. Medaillen, insbesondere bei den Olympischen und Paralympischen Spielen, seien nun einmal die Währung im Spitzensport.

DOSB-Vorstand Tabor griff das Thema Verbandsautonomie auf. Das könne bei der Olympiabewerbung ein wichtiges Thema werden, da das IOC „ein großes Auge darauf hat, ob in den Ländern, in denen künftig Olympische Spiele stattfinden sollen, die Autonomie des Sports gewährleistet ist“. Zum Thema Governance der Spitzensport-Agentur sagte er, das geplante Verhältnis im Stiftungsrat sei 4:1 für die Politik gegenüber dem Sport. Zudem solle der oder die Stiftungsratsvorsitzende einen Zustimmungsvorbehalt für die Bereiche Haushalt, Personal und Satzung erhalten. Das sei ein „doppelter Boden für die Mehrheitssituation, die ohnehin für die Politik schon gegeben ist“, kritisierte er.

Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland, begrüßte, dass es künftig autonome Förderentscheidungen der Agentur geben solle. Allerdings sollen laut Referentenentwurf im Stiftungsrat der Agentur, wo Entscheidungen über Kader und über das Stützpunktsystem getroffen würden, die die Athleten maßgeblich beträfen, diese keine Stimme erhalten, kritisierte Herber. Damit werde auf eine essenzielle Perspektive verzichtet, „die der Agentur niemand anderes geben kann“.

Der Geschäftsführer von Athleten Deutschland forderte zudem, im dem Sportfördergesetz auch eine Mindestförderung für Athleten, „die nicht bei monatlich nur 800 Euro liegen darf“, zu verankern. Dass dies möglich sei, zeigten zahlreiche Beispiele aus dem Ausland. Im Grunde aber, so Herber, müsse nicht auf das Gesetz gewartet werden, um die unmittelbare Förderung für Athleten zu erhöhen. Seit 2019 erhielten Athleten ohne Sportförderstelle die gleiche Förderung - „ohne jeglichen Inflationsausgleich“.

Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission, begrüßte vor allem die klare Zielstellung im Gesetzentwurf. Granacher sprach sich für eine möglichst starke Position des Agenturvorstandes aus, damit dieser auch unbequeme Entscheidungen treffen könne, „die zwingend erforderlich sind, um den Paradigmenwechsel herzustellen“. Daher sollten sich seiner Ansicht nach im Stiftungsrat „keine Zuwendungsnehmer befinden“.

Die Integration der Potenzialanalyse in die Strukturen der Spitzensport-Agentur, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sichere die fachliche Unabhängigkeit der Analysen und erhöhe zugleich ihre unmittelbare Relevanz für die Förderpraxis, befand Granacher. Die vorgesehene Überführung der PotAS-Geschäftsstelle in die Spitzensport-Agentur ab 2027 ist aus seiner Sicht „sachgerecht und konsequent“.