13.11.2025 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 619/2025

Bundesrat will besseren Nichtraucherschutz in Fahrzeugen

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert einen verbesserten Nichtraucherschutz. Künftig soll in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länder (21/2742) zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG).

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind. In geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Das gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf.

Die Passivrauchkonzentration sei für Minderjährige nirgendwo so hoch wie als Mitfahrer. Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreiche bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten das Vielfache einer stark verrauchten Gaststätte.

Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums würden bei Kindern viele gesundheitliche Folgen durch das Passivrauchen beobachtet. Hierzu gehörten die Schädigung der Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen sowie eine Steigerung des Risikos eines plötzlichen Kindstods bei Säuglingen.

In einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Bundesrat bereits 2019 und 2022 gleichlautende Vorschläge eingebracht habe. Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen werde auch begrüßt.

Allerdings bestünden aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Vor diesem Hintergrund werde eine Prüfung durch die Länder, inwieweit Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze eingeführt werden könnten, anheimgestellt.