Treibstoffreserven in Deutschland
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf hinsichtlich der Kontrollbefugnisse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bereich strategischer Energieinfrastruktur in privater Hand. Die Strukturen seien hinreichend durch die einschlägigen Rechtsgrundlagen geregelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2822) auf eine Kleine Anfrage (21/2005) der AfD-Fraktion.
Nach dem Erdölbevorratungsgesetz sei es die Aufgabe des Erdölbevorratungsverbandes (EBV), zur Sicherung der Energieversorgung nach Maßgabe des Erdölbevorratungsgesetzes Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen als zentrale Bevorratungsstelle zu halten. Der EBV sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, gesetzliche Eingriffsrechte im Krisenfall gegenüber dem EBV lägen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz, nach dem Energiesicherungsgesetz sowie nach dem Erdölbevorratungsgesetz selbst vor.
Die Rohöl- und Kraftstoffreserven seien Eigentum des EBV und würden in einem eigenen oder angemieteten ober- oder unterirdischen Lagerraum gelagert. Die Reserven würden im Umfang von mindestens 90 Tagen der entsprechenden Nettoimporte von Rohöl und Mineralölprodukten, bezogen auf das vorangegangene Jahr, gelagert.