Ausschuss berät über Aufnahme von Afghanen aus Pakistan
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochmorgen über den „Bearbeitungs- und Ausreiseprozess“ in Pakistan befindlicher Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage beraten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berichtete dem Gremium, dass es dabei um weniger als 2.000 Menschen aus vier verschiedenen Aufnahmeverfahren gehe, von denen sich 218 im Ortskräfte-Verfahren befänden. Wer von diesen knapp 2.000 eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage habe sowie das Verfahren und die Sicherheitsüberprüfung positiv durchlaufe, könne nach Deutschland gebracht werden. Wer keine solche Zusage hat, muss dem Minister zufolge davon ausgehen, nicht nach Deutschland kommen zu können.
Dobrindt kündigte an, dass es in den kommenden Wochen weitere Aufnahmen geben werde, möglicherweise auch in verstärkter Form. Man bemühe sich, die Aufnahmen noch in diesem Jahr abzuarbeiten, könne dies aber nicht versprechen, erläuterte der Ressortchef unter Verweis auf pakistanische Erwartungen, dass die deutschen Aufnahmeprogramme bis dahin abgeschlossen werden. Zugleich machte er deutlich, dass aus deutscher Sicht gegebenenfalls auch im Januar oder Februar kommenden Jahres noch Aufnahmen Betroffener möglich seien.
Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte an die Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag, die freiwilligen Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Zugleich verwies sie darauf, dass die heute in Pakistan befindlichen Betroffenen unter der vorherigen Bundesregierung dorthin gekommen seien, die indes die Aufnahmeflüge vor der Bundestagswahl eingestellt habe.
Die AfD-Fraktion wollte wissen, inwieweit geklärt werden konnte, wer eine Aufnahmezusage hat und um wie viele Personen es sich dabei handelt. Auch erkundigte sie sich danach, wie viele Identitätsfälschungen festgestellt worden seien.
Die SPD-Fraktion konstatierte, dass die Bundesregierung Schritte unternommen habe, bis zum Jahresende die Aufnahmen abzuschließen, was unter der Vorgängerregierung nicht gelungen sei. Sie bekräftigte zugleich, dass die gegebenen Zusagen eingehalten werden müssten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, dass man es bei den in Pakistan Wartenden beispielsweise auch mit ehemaligen Richtern zu tun habe, die dafür gesorgt hätten, dass Angehörige der Taliban inhaftiert worden seien. Sie warf zugleich dem Minister „Verzögerung“ und „Verschleppung“ bei den Verfahren vor.
Die Fraktion Die Linke betonte, dass Betroffene gegebenenfalls mit dem Tod bedroht wären, falls sie nach Afghanistan zurückgeschoben würden. Sie wollte unter anderem von Dobrindt erfahren, was der Minister unter „rechtsverbindlichen Zusagen“ versteht.