03.12.2025 Verkehr — Ausschuss — hib 666/2025

Grünes Licht für Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I

Berlin: (hib/AW) Der Verkehrsausschuss hat der Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I in deutsches Recht grünes Licht erteilt. Gegen das Votum der AfD-Fraktion billigte der Ausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller anderen Fraktionen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (21/1498) zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes in geänderter Fassung. Zuvor hatte das Gremium den Gesetzentwurf mit der einstimmigen Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD noch einmal leicht verändert. Die von der AfD-Fraktion vorgetragene Forderung nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Gesetzesnovelle fand bei den übrigen Fraktionen keine Unterstützung. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen.

Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht an die geänderten und harmonisierten Vorgaben der Europäischen Union zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs angepasst werden. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Die Lizenz soll zudem nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.

Ebenso soll die dezentrale Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung erfolgen. Die entsprechenden Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden können.