17.12.2025 Finanzen — Ausschuss — hib 705/2025

Änderungen für Sparkassen eingebracht

Berlin: (hib/BAL) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen den Entwurf des Standortförderungsgesetzes der Bundesregierung gebilligt (21/2507). Zuvor hatte die Koalition noch neun Änderungen eingebracht. Diese enthalten unter anderem Änderungen für Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Für die CDU/CSU-Fraktion steigen mit den neuen Regeln in dem Gesetz insgesamt die Anreize, in Deutschland zu investieren. Für kleine und junge Unternehmen werde der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert. Investmentfonds könnten unbeschränkt in Personengesellschaften investieren, wurde gelobt. Melde- und Anzeigepflichten würden gestrichen, wofür es auch ein positives Votum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegeben habe.

Aus Sicht der AfD-Fraktion lässt sich Bürokratie nicht mittels eines neuen Gesetzes abschaffen, sondern nur mit der Abschaffung von Gesetzen. Sie bezieht sich in ihrer Argumentation ferner auf die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf, in dem Experten sich kritisch zum weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien geäußert hätten.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde ebenfalls die erwartbare positive Wirkung auf private Investitionen gelobt. Bei den neun Änderungen handle es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht wurde erklärt. Ferner sei aber auch ein Hinweis des Bundesrats aufgenommen worden, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als Juristische Person firmieren. Hierzu wurde auch eine Protokollnotiz verlesen.

Überwiegend positiv bewertet auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf, etwa, dass für junge Unternehmen Hindernisse auf dem Weg zur Börse reduziert würden. Auch die Herabsetzung des Mindestnennwerts von Aktien auf einen Euro wurde gelobt. Allerdings kritisierten die Grünen, dass der Gesetzentwurf den Abbau von Verbraucherschutz beinhalte und dass die Startup-Strategie der Bundesregierung nicht vorankomme. Bedauert wurde auch, das die Anregung des Bundesrats nicht aufgenommen worden sei, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter anzuheben.

Generell ablehnend äußerte sich die Fraktion Die Linke. Sie verwarf den Ansatz, private Investitionen zu stärken. Schließlich seien diese immer auf maximale Rendite aus. Nötig seien aber langfristige strategische und konditionierte Investitionen. Das Gesetz bediene vor allem die Interessen der Finanzlobby, hieß es.

Der Gesetzentwurf steht am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags, zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion zur „Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung“ (21/2544). Dieser stieß im Ausschuss auf die Ablehnung aller anderen Fraktionen.

Link zum Bericht über die Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1128550

Link zum Bericht über die Stellungnahme des Bundesrats: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1129044

Link zum Bericht über die erste Lesung des Entwurfs für das Standortfördergesetz: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/standortfoerdergesetz-soll-bedingungen-fuer-start-ups-verbessern