Data-Act-Durchführungsgesetz: Bundesrat fordert Änderungen
Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat fordert eine Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998). Das geht aus der Stellungnahme der Länder hervor, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (21/3508) mitteilt. Die Vorschläge des Bundesrates betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen.
Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der BNetzA für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspreche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der BNetzA diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen.
Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage.
Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der BNetzA, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf unionsrechtliche Vorgaben.
Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft.
Die hib-Meldung zum Data-Act-Durchführungsgesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1128820