19.01.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 45/2026

Projekte in der Ukraine, Moldau und Eritrea

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in der Ukraine, in Moldau und Eritrea. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3588, 21/3589, 21/3579) auf entsprechende Kleine Anfragen (21/3201, 21/3198, 21/3199) der AfD-Fraktion.

Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge in den betreffenden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, erklärt die Bundesregierung. Die Institutionen seien in diesem Kontext in der Öffentlichkeit oftmals mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

Darüber hinaus sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie der Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Durch eine flächendeckende Benennung „würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden“, betont die Bundesregierung.

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet für sie „aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus“. Überdies wäre ein möglicher Vertrauensverlust der lokalen Partner aus ihrer Sicht dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge. Nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht würden daher ausnahmsweise Erstere überwiegen.