Integrationsquote im Bürgergeld
Berlin: (hib/CHE) Die Aussage, dass die Integrationsquote im Bürgergeldsystem seit 2021 kontinuierlich sinkt, trifft nicht zu. Das betont die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (21/3728) auf eine Kleine Anfrage (21/3429) der AfD-Fraktion. Demnach hat diese Quote 2020 bei 20,6 Prozent gelegen, ist 2021 auf 23,6 Prozent gestiegen, 2023 hat sie bei 19,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 21 und 2025 bei 21,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
Die Regierung erläutert außerdem: „Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu, da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft, Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (zum Beispiel Wohngeld).“ Die Jobcenter könnten unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs solle genau diesem Umstand Rechnung tragen.