27.01.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 59/2026

Anerkennung von Corona als Berufskrankheit

Berlin: (hib/CHE) Seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende des Jahres 2024 sind von insgesamt rund 628.500 den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldeten COVID-19-Erkrankungen rund 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspreche einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung in einer Antwort (21/3714) auf eine Kleine Anfrage (21/3407) der Fraktion Die Linke ausführt.

Die Regierung betont außerdem, dass die gesetzliche Unfallversicherung, anders als die Kranken- und die Rentenversicherung, ein kausales Entschädigungssystem sei. „Von der beruflichen Verursachung als Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles kann daher nicht abgesehen werden“, schreibt sie.