27.01.2026
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 61/2026
Fremdpersonal in Bundesbehörden
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Beiträgen von Privatpersonen auf Sozialplattformen oder zu internen Verfahrensabläufen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Das betont sie in einer Antwort (21/3731) auf eine Kleine Anfrage (21/3481) der AfD-Fraktion. Die Rentenversicherungsträger erfüllten als Versicherungsträger im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgeblichen Rechts ihre Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. „Sie unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung dabei staatlicher Aufsicht“, so die Regierung weiter.