28.01.2026 Gesundheit — Antwort — hib 64/2026

Bedarfsermittlung von rund fünf Milliarden Schutzmasken

Berlin: (hib/PK) Zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 sind nach Angaben der Bundesregierung Schutzmasken insbesondere in Abstimmung mit dem Corona-Kabinett, dem Beschaffungsstab des Bundesgesundheitsministeriums und dem Bundesfinanzministerium beschafft worden. Das Bundesfinanzministerium und der Haushaltsausschuss seien über die außerplanmäßigen Anträge des Bundesgesundheitsministeriums zur Maskenbeschaffung informiert gewesen beziehungsweise hätten diese genehmigt, heißt es in der Antwort (21/3719) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3234) der Grünen-Fraktion.

Die Bedarfsermittlung des Bundes in Höhe von rund fünf Milliarden Schutzmasken pro Jahr sei im Beschaffungsstab bekannt gewesen und durch Beschluss des „Vorschlages zur vorläufigen Beendigung der Beschaffung von Masken und zum Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ in der Kabinettsitzung vom 3. Juni 2020 bestätigt worden. Von einer „erheblichen Überbeschaffung“ könne vor dem Hintergrund des ermittelten Bedarfs und der in der Notsituation beschafften Mengen aufgrund von Dringlichkeitsvergaben keine Rede sein.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens 535 Vertragspartner mindestens einen Zuschlag erhalten. In der weiteren Abwicklung sei das Bundesgesundheitsministerium bei rund 350 Vertragspartnern von Verträgen insbesondere bei Nichtlieferung oder Schlechtleistung zurückgetreten. Bei dem Open-House-Verfahren wurde den Angaben zufolge jedem Bieter ein Zuschlag erteilt, der rechtzeitig ein korrektes und vollständiges Angebot eingereicht hat.