28.01.2026 Petitionen — Ausschuss — hib 65/2026

Deutschlandticket mit „sozialverträglichem Preis“ fortsetzen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für die Fortführung des Deutschlandtickets „zu einem sozialverträglichen Preis“ aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag. Danach soll eine Petition mit der Forderung nach einer staatlichen Beihilfe für das Deutschlandticket, „mit dem Ziel der Sicherstellung sozialverträglicher Teilhabe an Mobilität für finanziell Bedürftige“, dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Bundesfinanzministerium „als Material“ überwiesen und den Landesparlamenten zur Kenntnis gegeben werden, „soweit es um die Fortsetzung eines deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets zu einem sozialverträglichen Preis geht“. Im Übrigen solle das Petitionsverfahren abgeschlossen werden, wird in der Beschlussempfehlung verlangt.

Der Petent hatte sein Anliegen unter anderem damit begründet, dass das Deutschlandticket ein Erfolgsmodell sei, es aber bundesweit keine einheitliche Regelung zwischen den verschiedenen Verkehrsverbünden für einen Sozialtarif gebe. Während einige Verkehrsverbünde bereits Sozialtarife vorsähen, gebe es diese bei anderen Verbünden nicht. Eine solche Ungleichbehandlung schaffe bei den betroffenen Personen Unmut, heißt es in der Eingabe.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zunächst darauf, dass entsprechend der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz die Zuständigkeitsverteilung für die Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei den Ländern und Kommunen liege. Dies schließe auch die Preisgestaltung beim Deutschlandticket ein, heißt es.

Die Abgeordneten machen zugleich deutlich, dass die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ein wichtiges Anliegen sei. Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD sei zudem festgehalten, dass das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus fortgesetzt werden soll. Der Anteil der Nutzerfinanzierung solle dabei ab dem Jahr 2029 schrittweise erhöht werden. Diese Erhöhung, so betont der Petitionsausschuss, müsse sozialverträglich ausgestaltet werden. Die Petition sehen die Abgeordneten als geeignet an, „im weiteren Gesetzgebungsprozess hilfreiche Hinweise geben zu können“.