28.01.2026 Gesundheit — Ausschuss — hib 67/2026

Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf (21/3619) der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) befasst und vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum eine öffentliche Expertenanhörung dazu beschlossen. Die erste Beratung der Vorlage im Plenum ist für Freitag angesetzt.

Ermöglicht werden sollen Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren. Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken, heißt es im Gesetzentwurf. Die Folge seien lange Wartezeiten für eine postmortale Nierenspende, die im Schnitt bis zu acht Jahre dauern könnten. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität der Patienten durch Dialysebehandlungen.

Ende 2024 haben den Angaben zufolge rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Regelungen zur Lockerung der bisherigen Praxis, um mehr Spenderorgane für schwer kranke Patienten zu erhalten.

Der Ausschuss beschloss darüber hinaus öffentliche Anhörungen zu weiteren Vorlagen.