28.01.2026 Gesundheit — Antwort — hib 70/2026

Hohe Beiträge zur Berufshaftpflicht bei Hebammen

Berlin: (hib/PK) Für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe werden die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung nach Angaben der Bundesregierung finanziell überwiegend aufgefangen. Nämlich als Teil der Leistungsvergütung und über den Sicherstellungszuschlag, den sie beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragen könnten, sofern sie der Vertragspartnerliste des GKV-SV angehören und die Voraussetzungen erfüllen, heißt es in der Antwort (21/3779) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3116) der Grünen-Fraktion.

Seit Einführung des Sicherstellungszuschlags im Jahr 2015 seien bis November 2025 insgesamt 175,3 Millionen Euro an Hebammen ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort unter Berufung auf den GKV-SV. Das Auszahlungsvolumen habe sich dabei pro Jahr bisher stetig erhöht. Diese Lösung sei angemessen. Weitere diesbezügliche Initiativen für Hebammen oder in der Geburtshilfe tätige Ärzte seien nicht geplant.