28.01.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 71/2026

Projekte im Tschad bleiben vertraulich

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung stuft Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte im Tschad als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Daher übermittelt sie diese dem Deutschen Bundestag gesondert und nicht in ihrer Antwort (21/3763) auf eine Kleine Anfrage (21/3390) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen damit, dass die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure im Tschad in einem hochvolatilen Kontext erfolge, der maßgeblich durch Gewalt seitens der islamistischen Terrororganisationen Boko Haram und anderer islamistischer Terrororganisationen bestimmt sei. Partnerorganisationen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer öffentlichen Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten. Aus Sicht der Bundesregierung birgt die öffentliche Nennung daher ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen.