29.01.2026 Gesundheit — Anhörung — hib 75/2026

Verbesserung der medizinische Versorgung von Kindern

Berlin: (hib/HAU) Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am Mittwoch ausgetauscht. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen.

Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten.

Professorin Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen - noch verstärkt durch Bildungsferne und soziale Problemlagen - zukünftig geachtet werden.

Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen.

Professorin Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden. Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie.

Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung.

Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags.

Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe - Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildenden schlussendlich in den Kinderbereich wollten.

Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Probleme bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner.