03.02.2026 Verteidigung — Antwort — hib 90/2026

Regierung verweist auf Ständige Impfkommission

Berlin: (hib/BAL) Die Entscheidung, die COVID-19-Impfung zunächst im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3846) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3572) mit dem „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstand“. Sie verweist auf die Ständige Impfkommission und das Robert-Koch-Institut.

Dass die im Mai 2024 aus der Verpflichtung zur Corona-Schutzimpfung eine Empfehlung ohne Pflicht wurde, begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vergangenen Legislaturperiode (20/12427). Darin verweist sie auf „eine ausführliche Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.