Grünes Licht für Hochseeschutz und Regeln für F-Gase
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch Gesetzentwürfe der Bundesregierung für den Schutz der Hohen See und für strengere Regeln im Chemikalienrecht zur Reduktion von fluorierte Treibhausgasen, sogenannte F-Gase, angenommen.
Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens (21/3542) sowie für den Entwurf eines Hochseeschutzgesetzes in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung (21/3543) zur Ausführung des Abkommens. Die AfD stimmte gegen eine Annahme der Gesetzentwürfe.
Die hib-Meldung zu den Gesetzentwürfen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1136276
Der Umweltausschuss empfiehlt außerdem die Annahme des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Anpassung des Chemikaliengesetzes (21/3511) an die europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nahm das Gremium den Gesetzentwurf in der zuvor geänderten Ausschussfassung an.
Die Fraktionen von Union und SPD hatten mit einem Änderungsantrag auch Vorschläge des Bundesrats berücksichtigt. Dieser hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Blick auf den illegalen Handel mit F-Gasen unter anderem für eine Erhöhung des Strafmaßes ausgesprochen. Diese werde die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Umwelt-Strafrichtlinie umsetzen, so ein Vertreter der Unionsfraktion. So sehe der Referentenentwurf etwa vor, die absichtliche Freisetzung von F-Gasen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden.
Die hib-Meldung zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1135754