F-Gase: Anpassung des Chemikaliengesetzes an EU-Vorgaben
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant, das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausegase, kurz F-Gas-Verordnung, anzupassen. Über den entsprechenden Entwurf für ein „Fünften Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) berät der Bundestag am kommenden Donnerstag in erster Lesung.
Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt werden sollen, betreffen zum einen neue Verbote: So soll die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt werden. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So sollen Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen können. Darüber hinaus ist geplant, die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ anzupassen.
Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt.
Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst.
hib-Meldung zur Verordnung zu fluorierten Treighausgasen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1127404
hib-Meldung zur Abstimmung im Umweltausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1134032