19.03.2026 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 215/2026

Keine umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots

Berlin: (hib/DES) In einer Gegenäußerung, die als Unterrichtung (21/4784) vorliegt, lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (21/4500) ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde.

Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seinen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes vorgelegt.

Das Gesetz wird am heutigen Donnerstagnachmittag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155872

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf des Bundesrates https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106750