Anhörung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz beschlossen
Berlin: (hib/DES) Der Forschungsausschuss wird am 15. April eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes durchführen. Das haben die Abgeordneten am Mittwochvormittag einstimmig beschlossen.
Die Abgeordneten zeigten sich größtenteils zufrieden mit der geplanten Reform. Der Entwurf (21/4500) sieht vor, dass künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Durch die Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot können diese Einrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Laut einem Vertreter der Bundesregierung soll so die Attraktivität des deutschen Forschungsstandorts gesteigert werden. Schätzungsweise 150 Einrichtungen seien von der Änderung betroffen. Ein Vertreter der Bundesregierung betonte, dass für diese Besserstellung keine öffentlichen Gelder, sondern nur private Mittel, verwendet werden dürften.
Die Union erklärte, dass das Besserstellungsverbot außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bislang sogar schlechter stelle, da es auch Zusatzleistungen für Mitarbeitende wie eine bezuschusste Sportmitgliedschaft oder ähnliches untersage. Durch die Reform erhielten die Einrichtungen mehr Flexibilität beim Einsatz privater Mittel, während der Einsatz öffentlicher Gelder weiterhin geschützt sei, so die Union.
Für die SPD gleicht der Entwurf bislang bestehende Wettbewerbsnachteile zwischen den gemeinnützigen Forschungseinrichtungen aus, da für große gemeinnützige Einrichtungen bereits jetzt eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot bestehe.
Auch AfD und Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf, kritisierten aber, dass er nicht ausreiche. Für die AfD müsse ein überzeugender Reformansatz deutlich weiter gehen und die Rahmenbedingungen in der Forschung als Ganzes in den Blick nehmen. Vor allem unnötige Bürokratie und Verwaltungsstrukturen müssten reduziert werden. Auch die Grünen sehen bei der Entbürokratisierung dringenden Handlungsbedarf und nannten unter anderem das Jährlichkeitsgebot als Beispiel.
Unzufrieden mit dem Entwurf zeigte sich Die Linke. Statt den akademischen Mittelbau in den Fokus zu rücken und die Arbeitsbedingungen für Promovierende zu verbessern, konzentriere sich die Bundesregierung mit dem Entwurf nur auf die Leitungsebene der Forschungseinrichtungen.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155872
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf des Bundesrates https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1106750