Zustimmung zu Data Act-Umsetzung und Daten-Governance-Gesetz
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat den Weg frei gemacht für zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Datenzugang und zum Nutzbarmachen von Daten für digitale Geschäftsmodelle sowie für Innovation und Forschung. Die Entwürfe dienen der Konkretisierung von EU-Vorgaben im Data Act und im Data Governance Act.
Für das in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Daten-Governance-Gesetz (21/3544) stimmten am Mittwochnachmittag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion, die Linksfraktion enthielt sich. Den geänderten Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998) nahm der Ausschuss mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion an. Beide Gesetzentwürfe sollen am Donnerstag im Bundestagsplenum beschlossen werden.
Der Ausschuss votierte vor der Abstimmung mehrheitlich für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit Präzisierungen sowie für zwei Entschließungsanträge von Union und SPD.
Teil der Änderungen am Daten-Governance-Gesetz ist unter anderem, die Aufgabenerfüllung nach Artikel 8 Daten-Governance-Rechtsakt an das Metadatenportal GovData zu übertragen und die Bestandsliste über geschützte Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bestehende Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten zu integrieren. Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden, wie Abgeordnete von Union und SPD in der anschließenden Diskussion betonten. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD.
Kritik kam unter anderem von Seiten der AfD, die von neuen Kosten, Bürokratieaufwand sowie hohen Zwangs- und Bußgeldern sprach und betonte, der Zugriff auf Daten der öffentlichen Hand hätte unbürokratischer geregelt werden können. Die Grünen hingegen bezeichneten den Entwurf als wichtigen Baustein der europäischen Datengesetzgebung und betonten das Potenzial, um Datenschätze für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft besser zu nutzen. Die Fraktion Die Linke monierte, dass das Ziel, für eine größere Datenverfügbarkeit zu sorgen, vermutlich nicht erreicht werde: Der Entwurf bleibe hinter dem zurück, was möglich gewesen sei. Wünschenswert gewesen wäre ein Rechtsanspruch auf Open Data, so die Fraktion.
Zu den Änderungen am Data Act-Durchführungsgesetz gehört unter anderem die Präzisierung, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes gemäß Kapitel V der Datenverordnung prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll hingegen bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sprach von einem wichtigen Schritt für Innovation und mehr Rechtssicherheit. Man habe darauf geachtet, unnötige Belastungen zu vermeiden, die Sanktionsregelungen nachjustiert und bei den Ermittlungsbefugnissen Klarstellungen vorgenommen.
Die AfD-Fraktion betonte auch bei diesem Gesetzentwurf, dass einfachere Regelungen möglich gewesen seien. Die Bundesnetzagentur werde weiter aufgebläht. Zudem drohe eine Flut von Rechtsstreitigkeiten. Die Grünen kritisierten, dass in der Sachverständigenanhörung geäußerte Kritikpunkte bezüglich der Zuständigkeiten der Behörden nicht ausgeräumt worden seien und betonten, es wäre besser gewesen, die Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zu stärken. Auch die Linke bekräftigte diesen Punkt und sprach von verfassungsrechtlichen Bedenken.
In den Entschließungsanträgen dringen die Koalitionsfraktionen unter anderem darauf, dass die vorgesehene nächste umfassende Evaluierung der nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur noch in dieser Wahlperiode, spätestens 2028, erfolgen soll. Außerdem solle im Rahmen der Evaluierung geprüft werden, ob vor dem Hintergrund des tatsächlichen Beratungsbedarfs nachgesteuert werden muss.
Zur hib-Meldung zum Gesetzentwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1128820
Zur hib-Meldung für das Daten-Governance-Gesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1136352