22.04.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 328/2026

Gesetzentwurf zur Anhebung der THG-Quote angenommen

Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung (21/4083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für den Entwurf, mit dem die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben werden soll, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Ursprünglich war im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen.

Der Änderungsantrag, auf den sich Union und SPD erst nach langen Verhandlungen geeinigt hatten, sieht aber noch weitere Anpassungen vor. So soll unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben werden. Wie ein Mitglied der Unionsfraktion erklärte, soll die Oberquote bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar.

Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, wie ein Unions-Abgeordneter erklärte. Das sei bislang aufgrund der fehlenden Einbeziehung nicht möglich gewesen.

Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie soll bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent steigen. Damit wolle die Koalition in diesem Bereich vor allem für Investitionsanreize setzen, so ein Unions-Vertreter. Die SPD lobte die Einigung: Das Gesetz werde dazu beitragen, sowohl den Hochlauf der Elektromobilität als auch die Wasserstoffindustrie in Deutschland zu stärken. Die THG-Quote sei ein wichtiges Instrument, um die Klimaneutralität im Verkehr bis 2045 zu erreichen.

Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf unter anderem mit Verweis auf die mangelnde Berücksichtigung der Marktlage und insbesondere der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe ab. Ein Abgeordneter monierte im Ausschuss, die Neuregelung führe zu Planungsunsicherheit und erheblichen finanziellen Mehrbelastungen.

Scharfe Kritik an den Neuregelungen übten Grüne und Linke: Wenn die Bundesregierung weitere klimaschädliche Erfüllungsoptionen einführe, sei die Erhöhung THG-Quote überflüssig, so ein Vertreter der Grünen. Sie werde ihr Ziel nicht erreichen. Als Fehler bezeichnete er unter anderem, die Anrechnung von Kraftstoffen aus Anbaubiomasse weiter auszubauen. Das bedeute mehr klimaschädliche Kraftstoffe, mehr Flächenverbrauch und mehr Vernichtung von Biodiversität. In Kombination mit mehr E-Fuels werde das die Spritpreise noch weiter in die Höhe treiben. Seine Fraktion fordere deshalb, die Anrechenbarkeit von Nahrungs- und Futtermitteln bis 2030 komplett zu beenden. Die Grünen sprachen sich zudem dafür aus, Schienenstrom als neue Erfüllungsoption einzuführen, um wirklich klimafreundliche Mobilität zu stärken.

Die Linke warf Union und SPD vor, mit dem Gesetzesentwurf die Abhängigkeit von immer teurer werdenden Kraftstoffen zu verlängern. Dadurch würden die fossilen Geschäftsmodelle der Mineralölkonzerne auf Kosten der Menschen gesichert, die sich kein E-Auto leisten können und auch keine gute ÖPNV-Anbindung haben, so eine Abgeordnete. Ihre Fraktion fordere daher, dass Ladestrom die einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im Straßenverkehr sei. Anreize für den Einsatz von E-Fuels müssten dagegen abgeschafft werden.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1145936(Interner Link)

Die hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1151494(Interner Link)