13.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Verordnung — hib 402/2026

Neue Grenzwerte: Verordnung zur IED-Richtlinie vorgelegt

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine Verordnung zur Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (21/4786(Dokument, öffnet ein neues Fenster); IED-Richtlinie) vorgelegt. Die Zustimmung des Parlaments ist gemäß Paragraf 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich.

Mit der Verordnung sollen die luftbezogenen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für einheitliche Abgasmanagement- und Behandlungssysteme in der Chemiebranche in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen sowie die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen angepasst werden.

Ziel ist unter anderem die Festlegung neuer Grenzwerte für Staub, Stickoxid oder Schwefeldioxid. Auch für Ammoniak soll ein neuer Grenzwert gelten.

Die Verordnung folgt dem Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie, über den der Bundestag aktuell noch berät. Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf ist hier abrufbar: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157336(Interner Link)

In einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss hatten Industrievertreter Mitte April die nationale Umsetzung der IED-Richtlinie kritisiert und vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen gewarnt. Umweltorganisationen wiederum warnten vor einer Abschwächung der Regelung.

Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1165522(Interner Link)

Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endet am 1. Juli 2026.