Grünen-Antrag zur Altkleider-Sammelinfrastruktur abgelehnt
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwoch mit einem Antrag (21/5767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Sicherung der Sammelinfrastruktur für Alttextilien im Umweltausschuss gescheitert. Das Gremium lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion ab. Dafür stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion.
Die Grünen verweisen im Antrag darauf, dass die für die textile Kreislaufwirtschaft notwendige Sammel- und Sortierinfrastruktur unter anderem durch das stark wachsende Aufkommen von Ultra Fast Fashion zunehmend unter Druck stehe. Ein immer größerer Anteil der gesammelten Kleidung könne nicht mehr wiederverwertet werden. Verschärft werde die Situation durch die seit dem 1. Januar 2025 geltende Getrenntsammelpflicht für Textilien.
Unklare Regelungen führten dazu, dass die Bürger nicht wüssten, was in Altkleidercontainer gehöre und was nicht, sagte eine Abgeordnete der Grünen-Fraktion im Ausschuss. Teilweise handele es sich bei 60 Prozent der eingeworfenen Kleidungsstücke um Fehlwürfe, welche die Sammelstellen kostenpflichtig entsorgen müssten. Um sie zu unterstützen, bis das von der Bundesregierung geplante Textilgesetz greife, plädieren die Grünen für verschiedene Maßnahmen wie eine Aufklärungskampagne und Entlastungen für Sammelstellen, wie etwa die kostenfreie Entsorgung von Altkleidung für gemeinnützige Einrichtungen. Diese Maßnahmen seien ausdrücklich als „als Übergangslösung“ gedacht, so die Grünen-Abgeordnete. Ziel sei es, die Sammelinfrastruktur schnell zu unterstützen, die akut gefährdet sei.
Abgeordnete der Koalitionsfraktionen stimmten der Problembeschreibung des Antrags zwar zu, kritisierten allerdings die darin geforderten Maßnahmen als „Stückwerk“. Es brauche stattdessen eine systemische Lösung, erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die SPD verwies in dem Zusammenhang auf die vom Bundesumweltministerium im März vorgelegten Eckpunkte für ein Textilgesetz zur Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat für etwas zahlen solle, das eigentlich in der Verantwortung der Hersteller liege, argumentierte ein Abgeordneter mit Blick auf die Forderungen nach einer staatlich finanzierten Aufklärungskampagne und der Übernahme von Entsorgungskosten.
Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Auslegungshilfe durch das Umweltbundesamt wiesen Union wie SPD ebenso zurück: Die Sammlung unterliege der Aufsicht der Kommunen. Der Bund habe keine Weisungsrechte, so ein Sozialdemokrat.
Kritik an der Forderung äußerte auch die AfD. Mit einer neuen bundeseinheitlichen Auslegungshilfe würden nur neue Behördenaufgaben geschaffen. Es brauche weniger Bürokratie und nicht mehr, so Vertreter der Fraktion. Auch den Vorschlag, gemeinnützigen Einrichtungen die Entsorgungskosten nicht verwertbarer Textilmengen zu erlassen, fand nicht seine Zustimmung: Das klinge sozial, sei aber letztlich eine Kostenverschiebung auf die Steuerzahler, so der AfD-Abgeordnete.
Die Linke hingegen unterstützte den Antrag der Grünen: Das Problem der Sammelinfrastruktur sei real und die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten als Brücke dienen, bis die gesetzlichen Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung griffen, betonte ein Linken-Abgeordneter. Allerdings sei das Problem größer als im Antrag beschrieben. Immer schnellere Modezyklen gingen zu Lasten von Umwelt, Gesundheit und entlang der Lieferkette auch zu Lasten von Menschenrechten. Im globalen Süden zerstöre der Export von Alttextilien zudem ganze Märkte. Daher brauche es auch Mindeststandards und eine Registrierpflicht für die Aufstellung von Containern.
Die hib-Meldung zum Antrag der Grünen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1175148(Interner Link)