10.06.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 469/2026

Ausschuss nimmt Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung an

Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat den Weg für das Umsetzungsgesetz der europäischen KI-Verordnung frei gemacht. Für den im parlamentarischen Verfahren geänderten Entwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten am Mittwochnachmittag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen von AfD und Grünen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestagsplenum verabschiedet werden.

Mit dem Gesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, der Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act), geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung in Deutschland soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie soll als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt werden, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen ist. Zudem sollen dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Die Bundesnetzagentur soll auch als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Neben Aufsicht und Koordinierung sind zudem Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen, etwa mindestens ein KI-Reallabor.

Vor der Abstimmung votierte der Ausschuss mehrheitlich für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Präzisierungen sowie für einen Entschließungsantrag. Mit den Änderungen habe man unter anderem auf die Expertenkritik aus der Anhörung(Interner Link) reagiert, wie Vertreter von Union und SPD ausführten. So habe etwa das Koordinierungszentrum bei der BNetzA eine proaktivere Rolle erhalten und es sei eine echte Evaluierung in zwei Stufen (erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, zweite spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten) verankert worden, mit der sich die Koalition verpflichte, nachzufassen, sagte ein Unionspolitiker.

Auch aus der SPD wurde die verbesserte Evaluation hervorgehoben, um Nachsteuerungsbedarf engmaschiger erkennen und Beratungsangebote anpassen zu können. Zudem werde ein nicht-öffentliches Register für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme geschaffen, das die BNetzA führen soll. Auch habe die Koalition dafür gesorgt, dass Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praktiker die Anwendung der Verordnung kontinuierlich begleiteten, berichtete eine SPD-Abgeordnete. So soll der Ausschuss künftig halbjährlich mit Vertretern darüber beraten.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag aus der Grünen-Fraktion. In diesem hatten die Abgeordneten umfangreiche Vorschläge gemacht, darunter „ausreichend Planstellen und Sachmittel“ für die BNetzA einzurichten sowie eine klarere Regelung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Marktüberwachungsbehörden und anderen Aufsichtsbehörden, insbesondere zum Schutz von Grundrechten.

Die AfD betonte, der Gesetzentwurf sei ordnungs- und datenschutzpolitisch entschieden abzulehnen. Er schaffe einen neuen bürokratischen Wasserkopf mit 49 Millionen Euro zusätzlichem Aufwand pro Jahr sowie 43 neuen Stellen bei der BNetzA. Zudem sorge er für eine Aufteilung der Verantwortung auf sechs Bundesbehörden und 16 Länderbehörden.

Die Grünen betonten, dass die Umsetzung der KI-Verordnung von zentraler Bedeutung sei und dass eine klare und grundrechtsfeste Umsetzung erforderlich sei. Die Koalition habe hier erst sehr spät geliefert und der Entwurf bleibe zudem verbesserungswürdig. So greife der Änderungsantrag die Hinweise der Sachverständigenanhörung nur unzureichend auf, die Aufsichtsstrukturen blieben zu schwach, es fehle an Ressourcen und unabhängiger Kontrolle.

Die Linksfraktion begrüßte, dass Aufsichtsstrukturen geschaffen wurden und Verbesserungen bei der Evaluation und der Einbindung der Zivilgesellschaft erreicht wurden. Dennoch sei der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig, da es Interessenkonflikte in der BNetzA gebe, die nicht den Unabhängigkeitsanforderungen der europäischen KI-Verordnung entsprächen. Zudem brauche es ein öffentliches KI-Transparenzregister und ein weitreichendes Verbot der biometrischen Fernidentifizierung, sagte eine Vertreterin.