27.08.2026 Haushalt — Unterrichtung — hib 668/2026

Haushalt 2027: Stellenwünsche nicht berücksichtigt

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat zusätzliche Personalwünsche des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechnungshofes im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 nicht berücksichtigt. Auch die vom Bundesrechnungshof gewünschte Ausnahme von der haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung(Interner Link) hat sie nicht in den Entwurf aufgenommen. Das geht aus einer Anlage zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 hervor, die nun als Unterrichtung (21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Haushaltsentwurf (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.

Beim Bundesrat wurden demnach acht zusätzlich beantragte Planstellen nicht berücksichtigt. Sie waren unter anderem für die Organisation von Ausschusssitzungen, digitale Archivkonzepte, Kommunikation und Barrierefreiheit, IT-Sicherheit sowie Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten vorgesehen.

Beim Bundesverfassungsgericht nahm die Bundesregierung 13 zusätzliche Planstellen beziehungsweise Stellen sowie insgesamt 17 Stellenhebungen nicht in den Haushaltsplan auf. Betroffen sind unter anderem die Bereiche IT, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Personal, Pressestelle, Internationales und Justizverwaltung.

Der Bundesrechnungshof soll nach Willen der Bundesregierung sechs zusätzlich beantragte Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 nicht erhalten. Je zwei Stellen waren für die Prüfung von Rüstungsvorhaben und der zivilen Verteidigung sowie für die Prüfung des Einzelplans des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vorgesehen. Außerdem hatte der Bundesrechnungshof gewünscht, seine Planstellen und Stellen von der Stelleneinsparung nach Paragraf 17 des Haushaltsgesetzes 2027 auszunehmen. Auch diesen Wunsch übernahm die Bundesregierung nicht.

Die Anlage hätte dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans bereits bei dessen Zuleitung an den Bundestag beigefügt werden müssen. Nach Angaben des Bundeskanzleramtes wurde sie am 14. August 2026 aufgrund eines „Büroversehens“ nicht als Bestandteil des Zuleitungsexemplars übersandt. Nach der Bundeshaushaltsordnung muss die Anlage dem Haushaltsentwurf unverändert beigefügt werden. Mit der Unterrichtung vom 21. August 2026 wurde sie nachgereicht.