04.10.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1042/2021

Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind in der laufenden Legislaturperiode keine arbeits- oder dienstrechtlichen Benachteiligungen von Beamten oder Tarifbeschäftigten des Bundes aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität bekannt geworden. Wie sie in ihrer Antwort (19/32332) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32054) zugleich ausführt, kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass es auch Benachteiligungen von Beamten oder Tarifbeschäftigten des Bundes insbesondere in den frühen Jahren der Bundesrepublik gegeben hat.

Konkrete Informationen hierzu könnten von ihr indes „nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zur Frage einer Aufarbeitung historischer arbeits- und dienstrechtlicher Benachteiligungen homo- beziehungsweise bisexueller und transgeschlechtlicher Angestellten oder Beamten führt sie aus, dass ihr keine Fälle arbeits- und dienstrechtlicher Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Beamten oder Tarifbeschäftigten des Bundes bekannt geworden seien, „die eine Aufarbeitung geboten erscheinen lassen“.

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