Sicherstellung der Schwimmfähigkeit
Berlin: (hib/HAU) Mit Blick auf die Kultushoheit und Zuständigkeit der Länder und deren vorrangige Maßnahmen plant die Bundesregierung „keine eigenen und unmittelbaren Maßnahmen, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sicherzustellen“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/32528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32342) hervor.
Die Förderung von Sportstätten für den Freizeit-, Gesundheits- und Breitensport liege grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen, heißt es in der Antwort. Die Länder seien für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig. „Sie sind aufgerufen, die Kommunen bei der Erhaltung von Schwimmbädern für den Freizeit-, Gesundheits- und Breitensport angemessen zu unterstützen und tun dies auch mit eigenen Programmen“, schreibt die Bundesregierung. Dennoch helfe der Bund aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs Kommunen beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur, darunter auch Schwimmbäder, mit städtebaulichen Förderprogrammen, insbesondere mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und dem 2020 als Bund-Länder-Programm neu aufgelegten Investitionspakt Sportstätten (Goldener Plan).