Urteile zu Rücknahme von Schutzentscheidungen
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung mit Stand vom 15. Februar 2021 insgesamt 2.851 Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zur Rücknahme zuvor erteilter Schutzentscheidungen eingereicht worden. Zugleich kam es in 961 Fällen zu Gerichtentscheidungen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32057(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter hervorgeht.
Dabei gab es den Angaben zufolge in 395 (41,1 Prozent) Fällen einen Widerruf der Rücknahme der Asylberechtigung beziehungsweise der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von subsidiärem Schutz. In 77 Fällen (acht Prozent) erfolgte laut Vorlage kein Widerruf und in 489 (50,9 Prozent) Fällen kam es zu sonstigen Verfahrenserledigungen wie etwa durch Rücknahmen der Klagen.