05.10.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1048/2021

Keine Benachteiligung privater Träger bei Finanzhilfen

Berlin: (hib/DES) Die Mehrzahl der Länder hat Finanzhilfen aus „dem Digitalpakt Schule, den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen I und II und dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ auch für die Unterstützung freier Träger eingesetzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32104) hervor. Generell seien für die Durchführung der Programme die Länder zuständig. Einen umfassenden Überblick über die gesamte Mittelverwendung erhalte die Bundesregierung daher erst nach Abschluss aller Maßnahmen.

Für die Förderung der Glasfasererschließung von Schulen, die im Rahmen des Breitbandförderprogrammes des Bundes geschieht, werde ein breiter Schulbegriff verwendet, der nicht nach Trägerschaft differenziert. Eine Initiierung von Breitbandausbauprojekten erfolge durch die Kommunen und Landkreise. Ihnen obliege daher auch die Entscheidung, nach welchen Kriterien sie „die zu erschließenden Schulen bündeln und Fördermittel für deren Breitbanderschließung beantragen“.