Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Änderung der Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hinsichtlich der medizinischen Versorgung. Das Gesetz ermögliche unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall auch die Deckung besonderer medizinischer Behandlungsbedarfe über die Akutversorgung hinaus, heißt es in der Antwort (19/32547) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32333) der Linksfraktion.
Die Fraktion hatte konkret nach den gesundheitlichen Risiken für Asylsuchende und Menschen auf der Flucht gefragt. In der Antwort heißt es dazu weiter, das Robert Koch-Institut (RKI) arbeite an einer besseren Einbeziehung entsprechender Bevölkerungsgruppen in das Gesundheitsmonitoring, um die Datenlage zu verbessern.