08.10.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1054/2021

Planfeststellungsverfahren für Ortsumgehung Grimma

Berlin: (hib/HAU) Seit Oktober 2020 werden laut einer Antwort der Bundesregierung (19/32365) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32093) die Planfeststellungsunterlagen für den 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung Grimma an der Bundesstraße B 107 erarbeitet. Ziel sei es nach Auskunft der sächsischen Straßenbauverwaltung, den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im Juli 2022 bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, heißt es in der Vorlage.

Die Kostenberechnung für den 3. Bauabschnitt liegt bei rund 19 Millionen Euro. Die Flächeninanspruchnahme beträgt der Antwort zufolge einschließlich der notwendigen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rund 23 Hektar.

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