Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme
Berlin: (hib/HAU) Die Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme belaufen sich aktuell insgesamt auf 2,14 Millionen Euro. Davon seien für die Überbrückungshilfen (inklusive Neustarthilfe) und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen Beratungsleistungen gemäß der aktuell gültigen Definition externer Beratungsleistungen in Höhe von 352.036,50 Euro in Anspruch genommen worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32255) mit.
Darüber hinaus seien für Dienstleistungen durch „privatrechtliche Akteure, die von der Bundesregierung beauftragt wurden, strategisch oder administrativ bei der Entwicklung und Durchführung der Corona-Hilfen mitzuwirken“ aktuell weitere Ausgaben in Höhe von 75,95 Millionen Euro - unter anderem für die Entwicklung und den Betrieb der Antragsplattform angefallen. Die Ausgaben für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) lassen sich der Antwort zufolge zur Zeit noch nicht abschließend ermitteln. Anträge seien aktuell weiterhin möglich. Der WSF lasse sich zudem die Kosten des Mandatars größtenteils durch die Antragsteller erstatten. Dieser Prozess sei ebenfalls nicht abgeschlossen.
Aktuell betragen die Ausgaben des BMWi für den WSF abzüglich der durch die Antragssteller erstatteten Beträge laut Bundesregierung 1,79 Millionen Euro. Die Ausgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Rahmen der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme beliefen sich insgesamt auf 1,46 Millionen Euro, heißt es. Dabei seien Beratungsdienste in Höhe von 330.551,91 Euro für den WSF in Anspruch genommen worden.
Die Ausgaben für die Einbindung des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms (Corona-bedingte Fälle) belaufen sich der Vorlage zufolge aktuell auf 1,13 Millionen Euro. Die Federführung für das Großbürgschaftsprogramm liege beim BMWi, wird mitgeteilt.