21.10.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 1068/2021

„Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit - Weiterentwicklung 2021“

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt das von ihr im August beschlossene „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit - Weiterentwicklung 2021“ (19/32688) vor. Es gilt - falls bei den einzelnen Maßnahmen nichts Abweichendes geregelt ist - für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit bei letzterer fachaufsichtsrechtliche Befugnisse gegenüber diesen Behörden und Einrichtungen bestehen.

In dem Programm wird das Ziel einer „klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030“ bekräftigt. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 „unternimmt jede Behörde und Einrichtung der Bundesverwaltung eigene Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen“, heißt es in der Vorlage. Danach sind diese Emissionen vorrangig zu vermeiden und zu reduzieren; nicht vermeidbare Emissionen sollen kompensiert werden.

Die Vorbildfunktion des Bundes für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen gilt der Unterrichtung zufolge für Bundesliegenschaften der unmittelbaren und Teile der mittelbaren Bundesverwaltung; für deren übrigen Teile gilt eine Anwendungsempfehlung. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 werden danach die Energieeffizienzfestlegungen des Klimaschutzprogramms 2030 bei Neubauten sowie Sanierungsvorhaben als bauliche Mindestanforderungen entsprechend dem Erlass vom 25. August 2021 umgesetzt. Ziel sei es, den gesamten Gebäudebestand bis 2045 unter Berücksichtigung einer entsprechenden Anlaufzeit einer Sanierung zuzuführen. Die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien (Wärme, Strom und Kühlung) auf Bundesliegenschaften sollen beim Neubau und bei der Sanierung systematisch ermittelt und genutzt werden.

Im Mobilitätsbereich wird für Dienstreisen vorgegeben, dass die Behörden und Einrichtungen den Grundsatz der Reisevermeidung konsequent umsetzen und darauf hinwirken, bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen in das benachbarte Ausland vorrangig die Bahn zu nutzen. Innerdeutsche Flüge sollen danach zugunsten emissionsärmerer Verkehrsmittel vermieden werden; bei einer erforderlichen Taxinutzung oder Anmietung von Kraftfahrzeugen sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge - möglichst Elektrofahrzeuge - gewählt werden. Ferner sollen alle Behörden und Einrichtungen für Dienstreisen am Dienstort zeitnah bedarfsgerecht Dienstfahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung stellen.

Zu den weiteren Vorgaben zählt etwa, die technischen Möglichkeiten für Videokonferenzen laufend zu verbessern und auszubauen, um die Vermeidung von Dienstreisen zu unterstützen. Für den Fuhrpark wird unter anderem festgelegt, bei der Beschaffung oder Anmietung von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 Kraftfahrzeuge mit umweltschonenden Antriebstechnologien zu wählen.

Zu den weiteren Handlungsfeldern des Programms zählen unter anderem die Bereiche Beschaffung, Veranstaltungen und Gemeinschaftsverpflegung. Zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird der Unterrichtung zufolge jährlich ein Monitoringbericht veröffentlicht. Eine Gesamtüberprüfung des Programms einschließlich einer etwaigen Weiterentwicklung soll nach vier Jahren erfolgen.

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