15.11.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 1089/2021

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/43) liegt der „Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Mit diesem Bericht kommt das BKA seiner Berichtspflicht gemäß Paragraf 88 des Bundeskriminalamtsgesetzes nach. Darin werden bereits beendete Maßnahmen des BKA aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2021.aufgelistet. Dazu zählen unter anderem neben mehreren längerfristigen Observationen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten zur Verhinderung terroristischer Anschläge.

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