26.01.2022 Haushalt — Antrag — hib 29/2022

Ausnahme von der Schuldenobergrenze beantragt

Berlin: (hib/SCR) Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Zweiten Nachtragshaushalt (20/300) eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes beantragt. In dem Antrag (20/505), der am morgigen Donnerstag direkt abgestimmt werden soll, führen die Fraktion aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne des Artikel 115 des Grundgesetzes besteht. Diese Notsituation „beeinträchtigt einnahme- und ausgabeseitig erheblich die staatliche Finanzlage, wobei insbesondere der Bund betroffen ist“.

Die Bundesregierung plant, mit dem Zweiten Nachtragshaushalt Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds zu übertragen. Mit den Mitteln sollen klima- und transformationspolitische Investitionen finanziert werden. Insgesamt beträgt die Nettokreditaufnahme für 2021 im Soll 240 Milliarden Euro. Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss fällt sie tatsächlich um 24,8 Milliarden Euro geringer aus.

Mit Bezug auf die Vorhaben des Zweiten Nachtragshaushalts argumentieren die Fraktionen, dass die Finanzpolitik weiterhin ihren Beitrag leisten müsse, „um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu lindern“. In diesem Zusammenhang leisteten öffentliche Investitionen und die Förderung privater Investitionen, die die notwendige Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft befördern, einen wesentlichen Beitrag, heißt es in dem Antrag.

Alternativen zur Schuldenaufnahme kommen nach Ansicht der Fraktionen nicht in Frage: „Die Alternative, Steuern zu erhöhen oder massive Ausgabenkürzungen vorzunehmen, würde den zur Bewältigung der Pandemiefolgen notwendigen Kurs einer nachhaltigen Stabilisierung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung massiv gefährden.“

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