27.01.2022 Bundestagsnachrichten — Ausschuss — hib 35/2022

Daniela Ludwig leitet den Wahlprüfungsausschuss

Berlin: (hib/AW) Die CSU-Parlamentarierin Daniela Ludwig leitet den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Das neunköpfige Gremium konstituierte sich am Donnerstag und wählte die 46-Jährige einstimmig zur Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde die SPD-Abgeordnete Esther Dilcher gewählt. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Abgeordnete der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion an sowie jeweils ein Abgeordneter der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der AfD. Die Linksfraktion ist nur mit einem beratenden Mitglied vertreten. Nicht zu verwechseln ist der Wahlprüfungsausschuss mit dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und Wahlprüfung, dessen Vorsitzende ebenfalls Daniela Ludwig ist und der sich bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres konstituiert hatte.

Der Wahlprüfungsausschuss muss die rund 2.100 Einsprüche gegen die Gültigkeit der vergangenen Bundestagswahl prüfen. Der Großteil der Einsprüche kommt aus Berlin. Dort war es in mehreren Wahlkreisen unter anderem wegen fehlender Wahlzettel zu langen Warteschlangen vor den Wahllokalen, Stimmabgaben nach 18 Uhr und anderen Unregelmäßigkeiten gekommen. Auch der Bundeswahlleiter hat Einspruch gegen die Durchführung der Bundestagswahl in Berlin eingelegt.

Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Bundestages. Er entscheidet gemäß des Wahlprüfungsgesetzes über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl. Gleiches gilt gemäß des Europawahlgesetzes für die Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Entscheidungen des Bundestages zur Gültigkeit werden vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.

Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl einlegen und so die Vorbereitung und Durchführung der Wahl auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Parlaments kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

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