28.01.2022 Bundestagsnachrichten — Wahlvorschlag — hib 36/2022

Wahlvorschläge für den Gemeinsamen Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen haben Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes vorgelegt. Das geht aus Wahlvorschlägen der Fraktionen (20/504) hervor, die der Bundestag am Donnerstag einhellig annahm.

Die Fraktionen von SPD und Union entsenden jeweils neun Abgeordnete in das Gremium, die Grünen-Fraktion fünf, die Fraktionen von FDP und AfD jeweils vier und die Linksfraktion zwei. Es werden jeweils auch Stellvertreter benannt.

Der Gemeinsame Ausschuss besteht laut Artikel 53 Grundgesetz zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.

Aktiv wird das sogenannte Notparlament nur, wenn in einer zugespitzten Krise Entscheidungen über Krieg und Frieden getroffen werden müssen und der Bundestag nicht mehr regulär zusammenkommen kann.

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