16.02.2022 Petitionen — Ausschuss — hib 57/2022

Anhebung der Altersgrenze bei Brustkrebs-Screening

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Anhebung der Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen in Deutschland von 69 auf 75 Jahre. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten daher mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen. Lediglich die AfD-Fraktion hatte für das zweithöchste Votum „zur Erwägung“ plädiert.

In der Begründung zu ihrer öffentlichen Petition verweist die Petentin darauf, dass derzeit nur Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren am bundesweiten Screening-Programm teilnehmen könnten. Diese Altersbegrenzung sei nicht adäquat und bedürfe einer sofortigen Überarbeitung, urteilt sie. Schließlich zeigten die Daten des Robert-Koch-Instituts, dass das Erkrankungsrisiko an Brustkrebs nach dem 69. Lebensjahr weiter steige und etwa doppelt so hoch sei wie im „Einstiegsalter“ von 50 Jahren. Gleichzeitig sei die statistische Lebenserwartung einer Frau in Deutschland in den Jahren nach Einführung des Screening-Programms im Jahr 2002 auf jetzt 86 Lebensjahre gestiegen. Die frühzeitige Erkennung der Krebserkrankung bis zum Alter von 75 Jahren bedeute daher für die Frauen „höhere Heilungschancen und schonendere Behandlung“, heißt es in der Eingabe.

Der Petitionsausschuss macht in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf aufmerksam, dass das organisierte und qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland nach dem Vorbild der bisherigen „Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings“ (EU-Leitlinien) schrittweise zwischen den Jahren 2005 und 2009 aufgebaut worden sei. Dabei seien die seinerzeit auf europäischer Ebene empfohlenen unteren und oberen Altersgrenzen berücksichtigt worden.

Mit Blick auf die sich weiterentwickelnde wissenschaftliche Studienlage seien die Europäischen Leitlinien zu Brustkrebs während der letzten Jahre angepasst und eine aktualisierte Fassung im Sommer 2019 veröffentlicht worden. Empfohlen werde nun, auch Frauen im Alter von 70 bis 74 Jahren in das Mammographie-Screening mit einem Untersuchungsintervall von drei Jahren einzubeziehen, schreiben die Abgeordneten.

Was die Umsetzung der Empfehlung in Deutschland angeht, so verweisen die Parlamentarier darauf, dass beim Mammographie-Screening Röntgenstrahlung zur Anwendung gelange. Das habe zur Folge, dass die Verantwortlichkeiten für Regelungen und Anpassungen des Mammographie-Screenings geteilt sind. Sie lägen in strahlenschutzrechtlicher Hinsicht beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und in krankenversicherungsrechtlicher Hinsicht beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Das BMG gehe davon aus, „dass aufgrund künftig parallel geschalteter Prozesse beim BfS und G-BA einerseits Synergien bei der Bewertung der Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgen-Mammographie für Frauen im Altern von 70 bis 74 Jahren und älter geschaffen und anderseits die Gefahr fachlich divergierender Bewertungen vermieden werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies trage auch dazu bei, das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Der Petitionsausschuss begrüßt der Vorlage zufolge die eingeleiteten Maßnahmen, „mit denen jedenfalls mittelfristig die geforderte Anhebung der oberen Altersgrenze im deutschen Mammographie-Screening-Programm erreicht werden könnte“.

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