16.02.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 65/2022

Rechnungshofkritik am Projekt Garnisonkirche in Potsdam

Berlin: (hib/SCR) Mit der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bewilligungspraxis der zuständigen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Garnisonkirche in Potsdam hat sich am Mittwochnachmittag der Haushaltsausschuss befasst. Die Mitglieder lehnten dabei jeweils mehrheitlich Maßgabebeschlüsse der Unions- sowie der Links-Fraktion ab.

Die Fraktion Die Linke hatte eine qualifizierte Sperrung von im Haushalt etatisierten Mitteln verlangt. Die Aufhebung der Sperre hatte nach Willen der Fraktion daran gebunden werden sollen, ob den Forderungen des Rechnungshofes insbesondere nach Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche nachgekommen werde.

Die Unionsfraktion hatte in ihrem Maßgabebeschluss das Bauvorhaben grundsätzlich begrüßt. Zudem hatte die Fraktion die Bundesregierung unter anderem ebenfalls dazu aufgefordert, die Vermögensverhältnisse und die Finanzkraft der Stiftung zu klären, bevor weitere Mittel ausgereicht werden. Auch eine mögliche Sperrung von Mitteln im Haushalt 2022 hatte die Fraktion verlangt.

Der Bundesrechnungshof hatte in einer auf den 29. November 2021 datierten Prüfungsmitteilung Kritik an der Bewilligungspraxis der zuständigen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) geübt. Nach Darstellung der unabhängigen Rechnungsprüfer hatte die BKM zunächst im Oktober 2017 12 Millionen Euro und im Juni 2021 weitere 8,25 Millionen Euro bewilligt. Im Haushalt 2021 stünden weitere 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Unter anderem habe die BKM zum Zeitpunkt der ersten Bewilligung im Jahr 2017 nicht beurteilen können, „ob die Gesamtfinanzierung für den Bau der Grundvariante gesichert war“, bemängelt der Hof. „Ihr fehlten dazu wesentliche, zuwendungsrechtlich notwendige Informationen.“ Bei der Grundvariante handelt es sich demnach um den Wiederaufbau des Turms der 1968 abgerissenen Kirche ohne Turmhaube und Schmuckelemente, die in einer zweiten Bauphase angegangen werden sollen. Für die Grundvariante seien Baukosten in Höhe von 27,5 Millionen Euro veranschlagt worden, die zum einen aus der Förderung des Bundes, zum anderen aus Mitteln der verantwortlichen Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche (Stiftung), darunter Spenden, getragen werden sollten.

Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist zudem unklar, „ob und in welchem Umfang neben den bereits bewilligten zwölf Millionen Euro die in den Bundeshaushalten 2020 und 2021 mittlerweile zusätzlich veranschlagten 12,75 Millionen Euro für die Baumaßnahme benötigt werden“. Die BKM beachte dabei den Subsidiaritätsgrundsatz nicht und sehe derzeit nicht vor, „dass sich die Stiftung an Mehrkosten beteiligt“. Zudem habe die BKM „zu keiner Zeit“ die Finanzkraft der Stiftung ausreichend aufgeklärt. Der Rechnungshof habe die BKM unter anderem darum gebeten, die Vermögensverhältnisse der Stiftung aufzuklären, „dafür zu sorgen, dass die Stiftung ihre kirchlichen Träger und Nutzer der Garnisonkirche um weitere Mittel ersucht und verstärkt Spenden einwirbt“ und „die Mittel für die Turmhaube erst zu bewilligen, wenn die Stiftung nachweisen kann, dass sie über genügend Mittel für die Fertigstellung des Turms verfügt“.

Kritisch sehen die Rechnungsprüfer zudem, dass nach der ersten Bewilligung als Festbetragsfinanzierung bei den Ergänzungsbewilligungen auf eine Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt worden sei. So erleichtere es diese Finanzierungsart der Stiftung, weitere Bundesmittel zu erhalten. Positiv bewertet der Rechnungshof die Erklärung der BKM, bewilligte Mittel nur dann auszuzahlen, wenn die Stiftung nachweise, alle verfügbaren Mittel eingesetzt zu haben. „Dazu müsste die BKM sich aber insbesondere von der Stiftung deren Spendenmittel nachweisen lassen sowie die Stiftung auffordern, bei den kirchlichen Trägern und Nutzern der Garnisonkirche um weitere Mittel zu ersuchen“, schreibt der Rechnungshof.

Die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes ist hier zu finden: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2021/zuwendungen-fuer-den-wiederaufbau-der-garnisonkirche-in-potsdam-teil-1

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