22.02.2022 Verteidigung — Antwort — hib 74/2022

Historische Einordnung von Kriegerdenkmälern

Berlin: (hib/AW) Historische Denkmäler in Liegenschaften der Bundeswehr werden nach Angaben der Bundesregierung „in der Regel“ mit Informationstafeln historisch eingeordnet. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/648) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/178) mit. Dies gelte auch für das Denkmal der Toten der Bayerischen Eisenbahntruppe des Ersten Weltkriegs am Standort des Bundeswehr-Verwaltungszentrum in München. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr sei an der Erarbeitung einer erklärenden und einordnenden Informationstafel beteiligt, das Projekt sei aber noch nicht abgeschlossen.

Nach Angaben der Bundesregierung verfügt sie über keine Übersicht zu Kriegs- und Kriegerdenkmalen im Besitz des Bundes innerhalb Bayerns. Soweit diese Denkmäler unter Denkmalschutz stehen, seien gemäß der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig.

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