15.03.2022 Wirtschaft — Kleine Anfrage — hib 106/2022

Unionsfraktion fragt nach Gründen für BEG-Förderstopp

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hatte am 24. Januar 2022 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem sofortigen Programmstopp belegt, da nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.

In einer Kleinen Anfrage (20/921) will die Fraktion von CDU/CSU nun von der Bundesregierung wissen, auf welchen Wegen eine BEG-Antragstellung bis zum 24. Januar 2022 möglich war und ab welcher Uhrzeit genau der Antragsstopp galt. Außerdem fragen die Abgeordneten, ob nach dem Stopp noch Anträge eingegangen seien, wie mit diesen verfahren wurde und wie mit den Antragsstellern, die mit dem ursprünglichen Bewerbungsstopp am 31. Januar gerechnet hatten, umgegangen werde, da sie nunmehr nicht die vereinbarten Kreditkonditionen erhielten.

Gefragt wird auch, an welchen Tag die Überzeichnung der verfügbaren Haushaltsmittel eingetreten und warum - falls dies vor dem 24. Januar 2022 der Fall war - die KfW weiterhin Anträge angenommen habe.

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