15.03.2022 Gesundheit — Antwort — hib 107/2022

Zusätzliche Milliarden für die Krankenkassen

Berlin: (hib/PK) Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den vergangenen Jahren den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 14,5 Milliarden Euro mit pandemiebedingten Ergänzungen deutlich überschritten. Mit dem Zuschuss werden die Aufwendungen der Krankenkassen für sogenannte versicherungsfremde Leistungen pauschal abgegolten. Im Koalitionsvertrag sei eine „regelhafte Dynamisierung“ des Zuschusses vorgehen, heißt es in der Antwort (20/911) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/754) der AfD-Fraktion.

Für das Jahr 2020 leistete der Bund den Angaben zufolge einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zum Ausgleich pandemiebedingter Belastungen. 2021 lag der ergänzende Bundeszuschuss bei fünf Milliarden Euro, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag angesichts der pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu stabilisieren.

2022 zahlte der Bund einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Zusätzlich zahlt der Bund den Angaben zufolge in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 300 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich der pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld.

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