16.03.2022 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 116/2022

Zuschüsse für soziale Träger

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch eine weitere Unterstützung für soziale Dienstleister im Zuge der COVID-19-Pandemie beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und den Stimmen von CDU/CSU und der Fraktion Die Linke hat das Gremium einem Gesetzentwurf (20/959) der Koalitionsfraktionen für die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und weiterer Regelungen zugestimmt. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Entwurf wurde in geänderter Fassung angenommen. Neu aufgenommen wurde unter anderem ein Passus, wonach die derzeit bestehenden pandemiebedingten Erleichterungen der Einkommensanrechnung beim Elterngeld bis 23. September 2022 verlängert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, soziale Dienstleister weiter, nämlich bis 30. Juni 2022, für pandemiebedingte Sonderaufwendungen zu entlasten. Soziale Einrichtungen können bei Nachweis dieser Aufwendungen Zuschüsse erhalten. Durch eine Verordnungsermächtigung soll es möglich sein, eine Verlängerung bis 23. September 2022 umzusetzen.

Auch andere Regelungen sollen verlängert werden können, sofern es die Pandemiesituation erfordert: So sollen die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden können.

Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage soll es weiter möglich sein, Patienten und Patientinnen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterzubringen, sofern die Kapazitäten der Krankenhäuser zur Behandlung einer Covid-19-Infektion ausgeschöpft sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, für diesen Fall eine entsprechende Rechtsverordnung zu verlängern oder abweichend festzulegen.

Außerdem soll eine Verordnungsermächtigung in Paragraf 18 des Arbeitsschutzgesetzes so verlängert werden, dass auf sie gestützte Verordnungen einen Zeitraum bis 23. September 2022 umfassen können. Damit soll die schnelle Reaktionsfähigkeit der Betriebe hinsichtlich der Einführung von Hygienemaßnahmen sichergestellt werden.

Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Initiative damit, dass soziale Dienstleister auch in den kommenden Monaten einer besonderen Herausforderung ausgesetzt seien und Planungssicherheit bräuchten. Das Gesetz sichere somit den Fortbestand der wichtigen sozialen Infrastruktur, hieß es von SPD, Grünen und FDP. Die Unionsfraktion begrüßte, dass die von ihr vorgeschlagene Verlängerung der Elterngeld-Regelung mitbedacht wurde. Die Linke forderte, die derzeitige Möglichkeit für mehr Kinderkrankentage als üblich auch nach Ende der Pandemie zu erhalten. Die AfD übte grundsätzliche Kritik am Corona-Management der Bundesregierung und warf ihr vor, die aktuelle Situation „herbeigetestet“ zu haben.

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