21.03.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 127/2022

Geförderte Institute müssen Besserstellungsverbot einhalten

Berlin: (hib/EMU) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (jetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat im Oktober 2021 71 über das Programm INNO-KOM geförderte Industrieforschungseinrichtungen aufgefordert, die Einhaltung des Besserstellungsverbotes in ihren Häusern zu prüfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/951) auf eine Kleine Anfrage (20/835) der Fraktion Die Linke hervor.

Zur Begründung heißt es, dass eine unter anderem im Programm INNO-KOM geförderte Forschungseinrichtung das Besserstellungsverbot nicht beachtet habe. Da es sich bei den Häusern allesamt um gemeinnützige Einrichtungen handele und der Gemeinnützigkeitsstatus von einer überwiegend gemeinnützigen Finanzierung abhänge, müsse davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der geförderten Einrichtungen dem Besserstellungsverbot unterliege, bei der es sich um eine „zwingend zu beachtende gesetzliche Verpflichtung“ handele.

Das Besserstellungsverbot sieht vor, dass die geförderten Institute ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers.

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