21.03.2022 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 128/2022

Ausgaben für die Grundsicherung sinken deutlich

Berlin: (hib/CHE) Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales muss in diesem Jahr mit einem leichten Rückgang von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auskommen. Laut Haushaltsentwurf 2022 (20/1000) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in diesem Jahr 160,12 Milliarden Euro (2021: 164,92 Milliarden Euro) ausgeben.

Die größten Ausgabenposten sind Kosten für die Rentenversicherung und die Zuschüsse des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dafür sieht der Entwurf insgesamt 116,15 Milliarden Euro (2021: 114,67 Milliarden Euro) vor. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 107,67 Milliarden Euro (2021: 106,23 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt der Bund 8,35 Milliarden Euro (2021: 8,3 Milliarden Euro) aus.

Ebenfalls ein Schwergewicht im Haushaltsplan sind die Kosten für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme: Dafür plant der Bund einschließlich eines Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit - zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit - 42 Milliarden Euro ein und damit deutlich weniger als 2021 (48,8 Milliarden Euro). 40,61 Milliarden Euro (2021: 45,03 Milliarden Euro) entfallen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 20,99 Milliarden Euro (2021: 23,7 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 9,7 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als im Vorjahr eingeplant (2021: 11,2 Milliarden Euro).

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