22.03.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 134/2022

Energie- und Klimafonds erhält 106 Milliarden

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat den 2. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt (20/1000). Gemeinsam mit diesem Haushaltsplan wurde der Wirtschaftsplan 2022 für den Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, vorgelegt mit geplanten Einnahmen und Ausgaben von jeweils 106,81 Milliarden Euro (ein Plus von 4,12, Milliarden gegenüber 2021). Verpflichtungsermächtigungen sollen ausgebracht werden in einer Höhe von 67,435 Milliarden Euro, deren Fälligkeit zum Teil bis über das Jahr 2037 hinausgeht.

Der EKF finanziert sich aus den auf ihn entfallenden Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des europäischen Emissionshandels (6,89 Milliarden Euro/2021: 2,75 Milliarden Euro) sowie aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels (8,67 Milliarden Euro/2021: 7,41 Milliarden Euro). Darüber hinaus erhält der EKF zum Ausgleich des Wirtschaftsplans 2022 eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt (5,85 Milliarden Euro/2021: 62,48 Milliarden Euro.)

Im Ausgabenbereich verringern sich Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) auf 8,63 Milliarden Euro/2021:15,80 Milliarden Euro); Ausgaben für Investitionen steigen auf 19,186 Milliarden Euro/2021:10,703 Milliarden Euro); Besondere Finanzierungsausgaben summieren sich auf 79,00 Milliarden Euro/2021:76,20 Milliarden Euro.

Zu den Ausgabenschwerpunkten im Energie- und Klimafonds gehören die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft bereits zum 1.Juli 2022; Strompreiskompensationen zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-ETS; die Reform der Gebäudesanierung hin zu Maßnahmen mit dem größten CO2-Einsparpotenzial; ein Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität und die Dekarbonisierung der Industrie und Wasserstoffstrategie.

Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das BMWK das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bewirtschaftet.

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