30.03.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 145/2022

Regierung: Atommüllager in Würgassen ist „unverzichtbar“

Berlin: (hib/SAS) Der Bau des Atommüll-Zwischenlagers in Würgassen ist laut einer Antwort der Bundesregierung (20/1163) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/858) notwendig.

Es brauche das Bereitstellungslager, um den für die Endlagerung im Schacht Konrad bei Salzgitter vorgesehenen schwach und mittelradioaktiven Abfall aus ganz Deutschland in „passgenaue Chargen“ zu verpacken. Für den Betrieb des Endlagers sei es erforderlich, „genau zueinander passende Abfallgebinde in jeweiligen Chargen einzulagern“, schreibt die Bundesregierung

Die Notwendigkeit eines Bereitstellungslagers für das Endlager Konrad sehe die Bundesregierung daher als „fachlich erwiesen“ an; im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sei die Errichtung des Lagers als „unverzichtbar“ für den zügigen Einlagerungsbetrieb bezeichnet worden. Es ermögliche eine „effiziente just-in-time-Anlieferung“ und die Einlagerung im Mehrschichtbetrieb. So könne der Einlagerungszeitraum voraussichtlich um zehn Jahre verkürzt werden, führt die Bundesregierung weiter an.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte unter anderem wissen wollen, ob der Bund nicht selbst ein neues Gutachten zum Bau in Auftrag hätte geben sollen, so wie es die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen getan hätten. Auch fragen sie, ob die Bundesregierung die Planungen stoppen werde, bis das Gutachten vorliegt.

An dem direkt an der Weser im Dreiländereck Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen vom Bund geplanten Bereitstellungslager üben Regionalpolitiker und Bürgerinitiativen seit Monaten Kritik. Sie warnen unter anderem wegen Hochwassergefahr vor dem Bau des Lagers in einem Überschwemmungsgebiet.

Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung, die mit Planung und Bau des Atommüllzentrums beauftragt ist, sieht hingegen keine gegen den Bau sprechenden Gründe. Das von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Gutachten soll grundsätzlich prüfen, ob das Lager notwendig ist.

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